AGB

Die Your Music Room – Gelände und Gebäude sind für die Nutzung durch die Musikergemeinschaft konzipiert und auf die Mithilfe aller Nutzer angewiesen. Folgende Regeln sind deswegen Vertragsbestandteil unserer Mietverträge und müssen von allen Nutzern beachtet werden. Die Nichtbeachtung zieht für den Hauptmieter eine Abmahnung und in schweren Fällen die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses mit deren Folgekosten nach sich. Diese Hausordnung in der aktuellen Fassung ist in den Gebäuden und im Internet einsehbar.

01. Türen und Schlüssel

Türen und Tore, insbesondere Flur- und Außentüren müssen nach Gebrauch immer geschlossen gehalten werden. Das Aufhalten durch Gegenstände in Abwesenheit oder Schlossmanipulation stellen ein großes Sicherheitsrisiko dar und sind strengstens verboten. Auch das Weitergeben oder Ausleihen von Schlüsseln an Unbefugte ist verboten.

02. Einlass Unbekannter

Alle Mieter haben von YMR Zugang erhalten und sorgen selbst für den Zugang ihrer Gäste. Das Hereinlassen Unbekannter mag freundlich erscheinen, ist aber nicht nötig und bei YMR strengstens verboten. Denkt an euer Equipment und das eurer Mitmusiker!

03. Aufenthaltsbereiche, Flure und Möbel

Die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellten Möbel, Einrichtungsgegenstände, Pflanzen etc. sowie die WCs sind für alle da und dürfen nicht zweckentfremdet werden. Wenn ihr Möbel benötigt, sagt uns Bescheid – das Entwenden oder Beschädigen von Möbeln aus allgemeinen Aufenthaltsbereichen zieht Vertragsstrafen und Bearbeitungsgebühren nach sich. Die Lounges und öffentlichen Bereiche müssen verantwortungsvoll und zweckgemäß genutzt werden. Bitte keine Füße auf den Tischen oder Sofas, bitte keine Fahrräder in Innenbereichen der Hallen oder vor den Zugängen. Werbematerial und Flyer können nur in den Loungebereichen an den dafür vorgesehenen Stellen platziert werden. In den Fluren und WC-Räumen sowie auf den Proberaumtüren dürfen keine Aufkleber oder Poster angebracht werden.

04. Rauchen

Das Rauchen ist in vielen Gebäudeteilen – vor allem aber in den einzelnen Proberäumen – durch die Feuerwehr untersagt. Die Brandmeldeanlage in der Hausverwaltung ist direkt bei der Feuerwehr aufgeschaltet und im Falle eines Alarms entstehen sofort hohe Kosten von weit über 1000,00€. Deswegen haben sich alle Mieter mit Vertragsunterzeichnung zur Übernahme dieser Kosten im Falle eines Fehlalarms verpflichtet. Die Feuerwehr sieht übrigens beim Auslösen eines Alarms, wo genau der dieser ausgelöst wurde und steht mit mindestens sechs Wagen auf dem Gelände, bevor eine Zigarette zu Ende geraucht ist. Im Zweifel gilt:

Wo Rauchmelder zu sehen sind, darf nicht geraucht werden. Die Rauchmelder dürfen natürlich erst recht nicht manipuliert (z.B. abgeklebt) werden. Wenn wir solche Manipulationen vorfinden, entstehen hohe Kosten für den Hauptmieter. Bitte raucht nur in den zulässigen Bereichen!

05. Müll

Die Müllcontainer auf dem Gelände, welche mit YMR GmbH beschriftet sind, sind für normalen Müll in normaler Menge vorgesehen. Sperrmüll (z.B. ganze Schlagzeuge, Teppiche oder Sofas), Sondermüll (Computer, Bildschirme, Kühlschränke, Farben) oder mitgebrachter Müll gehören nicht hierher. Gerne organisieren wir für euch kostengünstig die Abholung speziellen Mülls.

06. Parken

Innenhof:

Stellplätze, die mit Namen oder Kennzeichen versehen sind, können unter keinen Umständen genutzt werden, auch nicht nachts oder an Feiertagen. Solche Stellplätze sind von Personen angemietet, die einen Anspruch auf Nutzung haben, zum Beispiel Nachbarn. Dies gilt auch für YMR-Firmenleitungsparkplätze. Bitte nicht auf den Parkplätzen anderer Leute parken!

07. Gäste im Gebäude

Eure Gäste und Besucher sind uns natürlich willkommen. Aber wegen der hohen Werte in den Proberäumen und den für „Neue“ unübersichtlich großen Gebäuden sollten Besucher nicht alleine dort sein. Vor allem dürfen Nicht-Mietern von YMR keine Schlüssel überlassen werden. Sie müssen am Haupteingang abgeholt und nach dem Besuch wieder hinausbegleitet werden. Wir arbeiten stark an der Verbesserung der Einbruchsicherheit. Deswegen ist es YMR-Mitarbeitern vorbehalten, die Legitimation der im Gebäude befindlichen Personen zu überprüfen und Unbefugte des Geländes zu verweisen und diesen unberechtigt ausgehändigte Schlüssel abzunehmen.

08. Absprachen mit Nachbarn

Sollten trotz guter Wandisolation, Einteilung der Hallenbereiche in verschiedene Lautstärken und normalerweise unbeschränkter Nutzungszeiten gegenseitige Störung durch Nachbarbands auftreten, bitten wir alle Mieter um einen vernünftigen, sinnvollen Umgang mit den Nachbarn. Dauerhafte Probleme lösen wir gerne zentral durch unsere Kundenbetreuer. Einmalige Problemsituation sollten Nachbarbands auch untereinander lösen können.

08. Öffnungszeiten

Täglich 07.00 AM-01.30 AM

Wir achten bei YMR auf ein gutes Miteinander. Beleidigungen oder gar Bedrohungen der Mitmusiker oder der YMR-Mitarbeiter ziehen die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses nach sich.

Wir versuchen, perfekte Bedingungen und ein gutes Ambiente zum Proben und Arbeiten für alle Musiker zu schaffen. Wir freuen uns über eure Mithilfe. Je mehr Informationen wir haben, desto zielgerichteter können wir reagieren: Meldet uns Missstände, Probleme oder Defekte. Teilt uns Verbesserungsvorschläge und Ideen mit, damit wir Your Music Room für die Zukunft noch musikerfreundlicher machen können!

D A N K E !

Euer Your Music Room Team